Gengenbach-Stiftung für soziale Balance

Die Gengenbach-Stiftung errichtete Christian Gengenbach, ein erfolgreicher Unternehmer aus dem Werdenfelser Land. Als er Gewinne realisieren durfte und die Frage aufkam, ob er dafür viele Steuern, oder ein gemeinnütziges Projekt unterstützen möchte, entschied er sich für den zweiten Weg. Als engagierter Christ und früheres Mitglied des Kirchenvorstands recherchierte er nach einer Möglichkeit kirchliche und diakonische Arbeit zu unterstützen. Seine Suche führte auf die Homepage der Bayern-evangelisch-Stiftung, unter deren Dach kirchliche Stiftungen verwaltet werden. 

Herr Gengenbach entschied sich bewusst für die Bayern-evangelisch-Stiftung, nachdem er auf seiner Recherche herausfand, dass die Bayern-evangelisch-Stiftung keine Gebühren für die Verwaltung verlangt und alle Erträge dem Zweck der Stiftung zugute kommen. Ein weiteres Argument war die Tatsache, dass für die Errichtung der Stiftung etwa 3 Monate angesetzt waren, und nicht über ein Jahr, wie er an anderer Stelle in Aussicht gestellt bekommen hat. 

  

Der Satzungszweck der Stiftung (Auszug): 

[...]

"(2)    Zweck der Stiftung ist es, das Wohlfahrtswesen in der Region Garmisch-Partenkirchen, insbesondere die diakonische Arbeit, zu fördern und zu unterstützen. 

Insbesondere wird der Stiftungszweck verwirklicht durch Zuwendungen in Projekte und Maßnahmen diakonischer und kirchlicher Einrichtungen für  E

-     Essensausgabe und Unterstützung für armutsbetroffene Menschen

Darüber hinaus können weitere Projekte diakonischer und kirchlicher Einrichtungen im Bereich der 

  • Kirchlichen und diakonischen Sozialarbeit

  • Jugend- und Sozialarbeit 

  • Familienförderung

    gefördert werden, [...]

Wenn Sie die Stiftung mit einer Spende* oder Zustiftung* (bitte im Verwendungszweck angeben) unterstützen wollen:

Kontoinhaber: Bayern-evangelisch-Stiftung

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Die Unterstützung unserer Stiftung ist steuerlich absetzbar, Sie erhalten ab einer Zuwendung von 300€ eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung). Bis 300€ reicht bei der Steuererklärung der Kontoauszug.

*Eine Spende kann von uns sofort für die Satzungszwecke verwendet werden. Sie kann vom Spender im Jahr der Spende in der Steuererklärung angesetzt werden.

*Eine Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung und steigert somit dauerhaft die jährlich anfallenden Ausschüttungen, die wiederum satzungsgemäß verwendet werden. Eine Zustiftung kann flexibel über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. (Beispiel: Jahr 1: 10% der Zustiftungssumme, Jahr 2: 30%, Jahr 3: 0% usw. bis 100% erreicht sind)